Bewerbende

Die Bewer­ben­den sind Per­so­nen, die sich um eine Stel­le oder Posi­ti­on in einem Unter­neh­men oder einer Orga­ni­sa­ti­on bewer­ben. Sie rei­chen ihre Bewer­bungs­un­ter­la­gen ein, um ihre Qua­li­fi­ka­tio­nen, Fähig­kei­ten und Erfah­run­gen dar­zu­stel­len und zu zei­gen, war­um sie für die aus­ge­schrie­be­ne Stel­le geeig­net sind. Die Aus­wahl der Bewer­ben­den erfolgt in der Regel durch den Arbeit­ge­ber, der die ein­ge­gan­ge­nen Bewer­bun­gen sich­tet, Inter­views durch­führt und letzt­end­lich eine Ent­schei­dung trifft, wen er ein­stel­len möchte.


  • Muss der Arbeitgeber einem Bewerber die Bewerbungsunterlagen zurückschicken?

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    Muss der Arbeitgeber einem Bewerber die Bewerbungsunterlagen zurückschicken?

    Grund­sätz­lich besteht für Arbeit­ge­ber kei­ne Ver­pflich­tung, unver­langt ein­ge­sand­te Bewer­bungs­un­ter­la­gen, auch bekannt als Initia­tiv­be­wer­bun­gen, an Bewer­ber zurück­zu­sen­den. Es sei denn, der Bewer­ben­de hat einen Frei­um­schlag bei­gelegt, der die Rück­sen­dung erleich­tert. In sol­chen Fäl­len soll­te der Arbeit­ge­ber die Unter­la­gen zurück­sen­den, sofern der Bewer­ber inner­halb einer ange­mes­se­nen Frist erneut Kon­takt aufnimmt. Aller­dings gibt es eine Aus­nah­me, wenn der…