Berwerbungen

Bewer­bun­gen sind schrift­li­che Unter­la­gen, die eine Per­son an ein Unter­neh­men oder eine Orga­ni­sa­ti­on sen­det, um sich für eine Stel­le oder eine bestimm­te Auf­ga­be zu bewer­ben. Sie ent­hal­ten in der Regel einen Lebens­lauf, ein Anschrei­ben und wei­te­re rele­van­te Doku­men­te wie Zeug­nis­se oder Refe­ren­zen. Bewer­bun­gen die­nen dazu, dem poten­zi­el­len Arbeit­ge­ber einen Über­blick über die Qua­li­fi­ka­tio­nen, Erfah­run­gen und Moti­va­ti­on des Bewer­bers zu geben und ihn von sei­ner Eig­nung für die aus­ge­schrie­be­ne Stel­le zu überzeugen.


  • Muss der Arbeitgeber einem Bewerber die Bewerbungsunterlagen zurückschicken?

    /

    Muss der Arbeitgeber einem Bewerber die Bewerbungsunterlagen zurückschicken?

    Grund­sätz­lich besteht für Arbeit­ge­ber kei­ne Ver­pflich­tung, unver­langt ein­ge­sand­te Bewer­bungs­un­ter­la­gen, auch bekannt als Initia­tiv­be­wer­bun­gen, an Bewer­ber zurück­zu­sen­den. Es sei denn, der Bewer­ben­de hat einen Frei­um­schlag bei­gelegt, der die Rück­sen­dung erleich­tert. In sol­chen Fäl­len soll­te der Arbeit­ge­ber die Unter­la­gen zurück­sen­den, sofern der Bewer­ber inner­halb einer ange­mes­se­nen Frist erneut Kon­takt aufnimmt. Aller­dings gibt es eine Aus­nah­me, wenn der…