FAQ - Frequently Asked Questions

Was kann ich tun, wenn ich eine Abmahnung oder eine Kündigung erhalten habe?

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Wenn Sie eine Abmahnung oder eine Kündigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten haben, sollten Sie zunächst Ruhe bewahren und keine voreiligen Schritte unternehmen. Eine Abmahnung oder eine Kündigung ist zwar ein ernstes Signal, aber nicht das Ende Ihrer beruflichen Laufbahn. Sie haben verschiedene Möglichkeiten, sich gegen eine Abmahnung oder eine Kündigung zu wehren oder ggfs. auch eine Abfindung zu erhalten.

Eine Abmahnung ist eine formlose Rüge des Arbeitgebers für ein Fehlverhalten des Arbeitnehmers. Die Abmahnung soll den Arbeitnehmer zur Besserung auffordern und ihn vor einer möglichen Kündigung warnen. Eine Abmahnung muss jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um wirksam zu sein. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Die Abmahnung muss konkret das Fehlverhalten des Arbeitnehmers benennen und belegen
  • Die Abmahnung muss deutlich machen, dass der Arbeitgeber mit dem Fehlverhalten nicht einverstanden ist und es nicht duldet
  • Die Abmahnung muss dem Arbeitnehmer eine Frist zur Beseitigung des Fehlverhaltens setzen oder ihm androhen, dass bei Wiederholung eine Kündigung erfolgen kann

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:

  • Prüfen Sie, ob die Abmahnung berechtigt ist oder nicht. Wenn Sie der Meinung sind, dass die Abmahnung unberechtigt ist oder nicht den formalen Anforderungen entspricht, können Sie sie schriftlich zurückweisen oder widersprechen.
  • Bewahren Sie die Abmahnung sorgfältig auf und dokumentieren Sie alle Umstände, die mit der Abmahnung zusammenhängen.
  • Vermeiden Sie es, das Fehlverhalten zu wiederholen oder weitere Fehler zu machen. Bemühen Sie sich um eine konstruktive Kommunikation mit Ihrem Arbeitgeber und zeigen Sie Ihre Bereitschaft zur Verbesserung.
  • Suchen Sie sich anwaltliche Unterstützung, wenn Sie sich unsicher sind, wie Sie auf die Abmahnung reagieren sollen oder wenn Sie befürchten, dass eine Kündigung droht. Die ibp.Kanzlei kann Ihnen helfen, Ihre Rechte zu wahren und eine angemessene Lösung zu finden.

Eine Kündigung ist die einseitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer. Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen und dem Empfänger zugehen. Eine Kündigung kann verschiedene Gründe haben, wie zum Beispiel:

  • Betriebsbedingte Gründe, wenn der Arbeitgeber aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen Arbeitsplätze abbauen muss
  • Verhaltensbedingte Gründe, wenn der Arbeitnehmer seine arbeitsvertraglichen Pflichten verletzt oder sich illoyal oder unkollegial verhält
  • Personenbedingte Gründe, wenn der Arbeitnehmer aus gesundheitlichen oder persönlichen Gründen seine Arbeitsleistung nicht mehr erbringen kann

Eine Kündigung muss jedoch nicht immer wirksam sein. Eine Kündigung kann unwirksam sein, wenn sie gegen das Kündigungsschutzgesetz, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, das Mutterschutzgesetz oder andere Gesetze verstößt. Eine Kündigung kann auch unwirksam sein, wenn sie nicht sozial gerechtfertigt ist oder wenn sie nicht ordnungsgemäß begründet oder angehört wurde.

Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:

  • Prüfen Sie, ob die Kündigung wirksam ist oder nicht. Wenn Sie der Meinung sind, dass die Kündigung unwirksam ist oder nicht den formalen Anforderungen entspricht, sollten Sie zügig handeln.
  • Bewahren Sie die Kündigung sorgfältig auf und dokumentieren Sie alle Umstände, die mit der Kündigung zusammenhängen.
  • Melden Sie sich umgehend bei der Agentur für Arbeit arbeitslos und beantragen Sie Arbeitslosengeld. Dies müssen Sie spätestens drei Tage nach Erhalt der Kündigung tun, um keine Nachteile zu erleiden.
  • Suchen Sie sich anwaltliche Unterstützung, wenn Sie sich gegen die Kündigung wehren wollen oder eine angemessene Abfindung verlangen wollen. Die ibp.Kanzlei kann Ihnen helfen, Ihre Rechte zu wahren und eine optimale Lösung zu finden.

Wenn Sie sich gegen eine Kündigung wehren wollen, müssen Sie innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht erheben. Wenn Sie diese Frist versäumen, gilt die Kündigung als wirksam. Die ibp.Kanzlei kann Ihnen bei der Erhebung einer Kündigungsschutzklage behilflich sein und Ihre Interessen vor Gericht vertreten.