FAQ - Frequently Asked Questions

Was sind meine Rechte als Arbeitnehmer im Arbeitsverhältnis?

Als Arbeit­neh­mer haben Sie ver­schie­de­ne Rech­te im Arbeits­ver­hält­nis, die sich aus dem Arbeits­ver­trag, dem Tarif­ver­trag, dem Betriebs­ver­fas­sungs­ge­setz, dem Arbeits­recht und ande­ren Geset­zen erge­ben. Zu Ihren Rech­ten gehö­ren zum Beispiel:

  • Das Recht auf eine ange­mes­se­ne Ver­gü­tung für Ihre Arbeitsleistung
  • Das Recht auf eine gere­gel­te Arbeits­zeit und aus­rei­chen­de Pausen
  • Das Recht auf Urlaub und Erholung
  • Das Recht auf Schutz vor gesund­heit­li­chen Gefah­ren und Unfäl­len am Arbeitsplatz
  • Das Recht auf Gleich­be­hand­lung und Schutz vor Diskriminierung
  • Das Recht auf Mit­be­stim­mung und Infor­ma­ti­on durch den Betriebsrat
  • Das Recht auf ein qua­li­fi­zier­tes Arbeits­zeug­nis bei Been­di­gung des Arbeitsverhältnisses
  • Das Recht auf Kün­di­gungs­schutz unter bestimm­ten Voraussetzungen

Die­se Rech­te sind jedoch nicht abso­lut und kön­nen durch den Arbeits­ver­trag, einen Tarif­ver­trag, eine Betriebs­ver­ein­ba­rung oder den Arbeit­ge­ber ein­ge­schränkt oder modi­fi­ziert werden.

Außer­dem haben Sie als Arbeit­neh­mer auch Pflich­ten im Arbeits­ver­hält­nis, wie zum Beispiel:

  • Die Pflicht, Ihre Arbeits­leis­tung nach bes­tem Wis­sen und Gewis­sen zu erbringen
  • Die Pflicht, die Wei­sun­gen des Arbeit­ge­bers zu befol­gen, soweit sie nicht rechts­wid­rig oder unzu­mut­bar sind
  • Die Pflicht, die Inter­es­sen des Arbeit­ge­bers zu wah­ren und kei­ne Kon­kur­renz­tä­tig­keit auszuüben
  • Die Pflicht, das Betriebs­ge­heim­nis zu bewah­ren und kei­ne ver­trau­li­chen Infor­ma­tio­nen weiterzugeben
  • Die Pflicht, sich loy­al und kol­le­gi­al gegen­über dem Arbeit­ge­ber und den Arbeit­neh­mern zu verhalten

Wenn Sie Fra­gen zu Ihren kon­kre­ten Rech­ten oder Pflich­ten als Arbeit­neh­mer haben, kön­nen Sie sich ger­ne an die ibp.Kanzlei wen­den. Wir bera­ten Sie ger­ne indi­vi­du­ell und kompetent.

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