Welche Unterlagen sollte ich zu einer Erstberatung mitbringen?

Um eine effek­ti­ve und ziel­ge­rich­te­te Erst­be­ra­tung bei der ibp.Kanzlei zu erhal­ten, soll­ten Sie alle Unter­la­gen mit­brin­gen oder zusen­den, die für Ihre arbeits­recht­li­che Ange­le­gen­heit rele­vant sind. Dazu gehö­ren zum Beispiel:

  • Ihr Arbeits­ver­trag
  • Ihre Kün­di­gung
  • Ihr Arbeits­zeug­nis
  • Ihre Abmah­nung
  • Ihre Gehalts­ab­rech­nun­gen
  • Ihre Kor­re­spon­denz mit Ihrem Arbeitgeber
  • Ihre Mit­glieds­be­schei­ni­gung Ihrer Rechtsschutzversicherung
  • Ihr Berech­ti­gungs­schein für Beratungshilfe

Je nach Ein­zel­fall kön­nen auch ande­re Unter­la­gen wich­tig sein. Wenn Sie unsi­cher sind, wel­che Unter­la­gen Sie benö­ti­gen, kön­nen Sie sich ger­ne vor­ab an die ibp.Kanzlei wen­den und nachfragen.

Die Unter­la­gen soll­ten mög­lichst voll­stän­dig und aktu­ell sein. Wenn Sie Unter­la­gen nicht zur Hand haben oder nicht fin­den kön­nen, soll­ten Sie dies dem Rechts­an­walt oder der Rechts­an­wäl­tin bei der Erst­be­ra­tung mitteilen.

Die Unter­la­gen wer­den von dem Rechts­an­walt oder der Rechts­an­wäl­tin sorg­fäl­tig geprüft und ver­trau­lich behan­delt. Die Unter­la­gen wer­den nur für die Erst­be­ra­tung ver­wen­det und nicht an Drit­te weitergegeben.

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