Die Kosten für eine Erstberatung bei der ibp.Kanzlei richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem Gegenstandswert Ihrer Angelegenheit. Der Gegenstandswert ist der Wert, den Ihre Angelegenheit für Sie hat oder haben könnte. Er wird in der Regel nach Ihrem Bruttomonatsgehalt berechnet. Die Höhe der Kosten für eine Erstberatung kann daher je nach Einzelfall variieren.
Die ibp.Kanzlei bietet Ihnen jedoch eine transparente und faire Kostenstruktur an. Die Kosten für eine Erstberatung betragen bei der ibp.Kanzlei maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer, unabhängig vom Gegenstandswert. Das bedeutet, dass Sie nie mehr als 226,10 Euro für eine Erstberatung bezahlen müssen.
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese in der Regel die Kosten für eine Erstberatung bei der ibp.Kanzlei. Wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, können Sie unter Umständen einen Anspruch auf Beratungshilfe haben. Beratungshilfe ist eine staatliche Unterstützung für Personen mit geringem Einkommen, die sich keine anwaltliche Beratung leisten können. Wenn Sie Beratungshilfe beantragen wollen, müssen Sie einen Antrag beim Amtsgericht Ihres Wohnsitzes stellen und einen Berechtigungsschein erhalten. Mit diesem Berechtigungsschein können Sie sich dann an die ibp.Kanzlei wenden und Sie zahlen nur eine Eigenbeteiligung von 15 Euro.
Die ibp.Kanzlei berät Sie gerne über die Kosten für eine Erstberatung und die Möglichkeiten der Kostenübernahme oder ‑reduzierung.