Welche Förderung für die Digitalisierung des Mittelstands gibt es?

Digi­ta­le Tech­no­lo­gien und Know-how ent­schei­den in der heu­ti­gen Arbeits- und Wirt­schafts­welt über die Wett­be­werbs- und Zukunfts­fä­hig­keit von Unter­neh­men. Damit der Mit­tel­stand die wirt­schaft­li­chen Poten­zia­le der Digi­ta­li­sie­rung aus­schöp­fen kann, unter­stützt das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Wirt­schaft und Kli­ma­schutz (BMWK) klei­ne und mitt­le­re Unter­neh­men (KMU) mit dem Pro­gramm „Digi­tal Jetzt – Inves­ti­ti­ons­för­de­rung für KMU“. Das Pro­gramm bie­tet finan­zi­el­le Zuschüs­se und soll Fir­men dazu anre­gen, mehr in digi­ta­le Tech­no­lo­gien sowie in die Qua­li­fi­zie­rung ihrer Beschäf­tig­ten zu investieren.

Welche Investitionen werden gefördert?

Das Pro­gramm ent­hält zwei Fördermodule.

För­der­mo­dul 1: „Inves­ti­ti­on in digi­ta­le Technologien“

Die­ses Modul unter­stützt Inves­ti­tio­nen in Soft- und Hard­ware, ins­be­son­de­re für die inter­ne und exter­ne Ver­net­zung des Unter­neh­mens. Geför­dert wer­den Inves­ti­tio­nen in digi­ta­le Tech­no­lo­gien und damit ver­bun­de­ne Pro­zes­se und Ände­run­gen im Unter­neh­men. Die­se Inves­ti­tio­nen müs­sen vom Antrag­stel­ler kon­kret benannt wer­den. Hier­zu gehö­ren ins­be­son­de­re Hard- und Soft­ware, wel­che die inter­ne und exter­ne Ver­net­zung der Unter­neh­men för­dern, zum Bei­spiel unter fol­gen­den Aspek­ten: Daten­ge­trie­be­ne Geschäfts­mo­del­le, Künst­li­che Intel­li­genz (KI), Cloud-Anwen­dun­gen, Big Data, Sen­so­rik, 3D-Druck sowie IT-Sicher­heit und Datenschutz.

För­der­mo­dul 2: „Inves­ti­ti­on in die Qua­li­fi­zie­rung der Mitarbeitenden“

Die­ses Modul unter­stützt Unter­neh­men dabei, Beschäf­tig­te im Umgang mit digi­ta­len Tech­no­lo­gien wei­ter­zu­bil­den. Geför­dert wer­den Inves­ti­tio­nen, die die Qua­li­fi­zie­rung von Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­tern des Unter­neh­mens ver­bes­sern – ins­be­son­de­re bei der Erar­bei­tung und Umset­zung einer digi­ta­len Stra­te­gie im Unter­neh­men sowie bei IT-Sicher­heit und Daten­schutz, aber auch ganz grund­sätz­lich zu digi­ta­lem Arbei­ten und den nöti­gen Basis­kom­pe­ten­zen. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zu den Anfor­de­run­gen an die Qua­li­fi­zie­rungs­maß­nah­me fin­den Sie unter „Wel­che Qua­li­täts­an­for­de­run­gen muss ein Wei­ter­bil­dungs­an­bie­ter für Digi­tal Jetzt in Modul 2 erfül­len und wie wei­se ich die­se nach?“.

Die Inves­ti­tio­nen sind för­der­fä­hig, wenn ein direk­ter inhalt­li­cher Bezug zum Digi­ta­li­sie­rungs­vor­ha­ben und den För­der­zie­len von „Digi­tal Jetzt“ besteht. Die Inves­ti­tio­nen müs­sen dem­nach mit neu­en Funk­tio­nen bezie­hungs­wei­se grund­le­gen­den Ver­bes­se­run­gen („Poten­zi­al­he­bung“) mit Blick auf die bestehen­de Aus­gangs­si­tua­ti­on der Digi­ta­li­sie­rung im Unter­neh­men ver­bun­den sein.

Im Antrag sind unter dem Punkt „Digi­ta­li­sie­rungs­plan“ durch das antrag­stel­len­de Unter­neh­men die mit den Inves­ti­tio­nen ver­bun­de­nen Ver­bes­se­run­gen im Unter­neh­men schlüs­sig und nach­voll­zieh­bar dar­zu­stel­len, bei­spiels­wei­se wie das Unter­neh­men ein neu­es digi­ta­les Geschäfts­mo­dell ent­wi­ckelt, wie die Orga­ni­sa­ti­on im Unter­neh­men effi­zi­en­ter gestal­tet wird und / oder wie die IT-Sicher­heit im Unter­neh­men erhöht wird.

Die Beur­tei­lung der För­der­fä­hig­keit der Inves­ti­tio­nen erfolgt somit immer unter Berück­sich­ti­gung der Aus­gangs­la­ge des antrag­stel­len­den Unter­neh­mens und der Ziel­stel­lung des Vorhabens.

Wie lange habe ich für die Umsetzung Zeit?

Das Vor­ha­ben muss inner­halb des Umset­zungs­zeit­raums voll­stän­dig rea­li­siert wer­den. Der maxi­ma­le Umset­zungs­zeit­raum bezie­hungs­wei­se För­der­zeit­raum beträgt 12 Mona­te ab Pro­jekt­be­ginn. Der Pro­jekt­be­ginn und der Umset­zungs­zeit­raum wer­den im Zuwen­dungs­be­scheid festgelegt.

Bei kom­ple­xen Vor­ha­ben im Rah­men von Anträ­gen als Wert­schöp­fungs­ket­te ist gege­be­nen­falls ein län­ge­rer Zeit­raum mög­lich. Dies muss im Antrag schlüs­sig erläu­tert wer­den und wird geson­dert geprüft.

Lizenz­ge­büh­ren für Soft­ware sowie Lea­sing­ra­ten für Hard­ware wer­den gene­rell für die Dau­er der Vor­ha­ben­lauf­zeit von maxi­mal 12 Mona­ten geför­dert. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen dazu fin­den Sie unter „Sind fle­xi­ble Nut­zungs­mo­del­le für Soft­ware und Hard­ware förderfähig?“.

Wie hoch ist die Förderung?

Die maxi­ma­le För­der­sum­me beträgt 50.000 Euro pro Unter­neh­men, bei Inves­ti­tio­nen von Wert­schöp­fungs­ket­ten und/oder ‑netz­wer­ken kann sie bis zu 100.000 Euro pro Unter­neh­men betra­gen. In Modul 1 sowie bei kumu­la­ti­ver Inan­spruch­nah­me der Modu­le 1 und 2 beträgt die mini­ma­le För­der­sum­me 17.000 Euro, in Modul 2 liegt die­se bei 3.000 Euro.

Der För­der­zu­schuss bemisst sich antei­lig an den Inves­ti­ti­ons­kos­ten des Unter­neh­mens. Die För­der­quo­te (in % der Inves­ti­ti­ons­kos­ten) ist nach Unter­neh­mens­grö­ße gestaffelt:

  • bis 50 Beschäf­tig­te: bis zu 40 %
  • bis 250 Beschäf­tig­te: bis zu 35 %
  • bis 499 Beschäf­tig­te: bis zu 30 %

Somit erhal­ten klei­ne­re Unter­neh­men einen etwas höhe­ren pro­zen­tua­len Zuschuss.

Mehr unter: Digi­tal Jetzt

Blei­ben Sie kreativ! 

Glück­auf, Ihr 
Andre­as Gala­tas 

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