Das deutsche Arbeitsrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern und wird auch als “Schutzrecht der Arbeitnehmer” bezeichnet.
Im Klartext bedeutet das, dass alle Probleme rund um das Arbeitsverhältnis vom Arbeitsrecht geregelt werden.
Unser Beratungsspektrum umfasst sowohl das Individualarbeitsrecht als auch das Recht zwischen den Koalitionen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie Vertretungsorganen (kollektives Arbeitsrecht). Da im Arbeitsrecht ständig neue Gesetze erlassen oder bestehende geändert werden, verlangt die Rechtsberatung und rechtliche Vertretung auf diesem Gebiet eine hohe fachliche Kompetenz, welche nur durch langjährige Praxiserfahrung sowie ständige Fortbildung gewährleistet werden kann.
Durch die konsequente Spezialisierung ist es uns möglich, Ihnen Rechtsberatung auf höchstem juristischen Niveau bieten zu können, Ihr Anliegen kostenschonend und ohne Umwege zu verfolgen und so mit Ihnen gemeinsam die avisierten Ziele zu erreichen.
Mittelpunkt unserer Arbeit ist eine umfassende Betreuung unserer Mandanten. Diese geht nicht selten über die rein juristische Beratung hinaus. So ist es häufig sinnvoll, mit Ihnen gemeinsam langfristige Strategien zu entwickeln, um Sie bei verschiedenen juristischen Fragestellungen vor allem unter Zugrundelegung unternehmerischer Sichtweisen und Zielvorstellungen ganzheitlich und strategisch sinnvoll beraten zu können. Sollten dabei vereinzelt Problemstellungen aufkommen, die ein Hinzuziehen weiterer fachlicher Expertise erfordert, scheuen wir uns nicht, Sie ggfs. ergänzend an einen kompetenten Kollegen zu verweisen bzw. auf das diesseits vorhandene Netzwerk an überörtlichen Anwälten zurückzugreifen.
Also kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E‑Mail und schildern uns Ihr Anliegen. Wir beraten Sie schnell, kompetent und effizient.