FAQ - Frequently Asked Questions

Wie kann ich mich gegen Mobbing oder Diskriminierung am Arbeitsplatz wehren?

Mob­bing ist ein sys­te­ma­ti­sches und wie­der­hol­tes Anfein­den, Schi­ka­nie­ren oder Her­ab­wür­di­gen eines Arbeit­neh­mers durch Vor­ge­setz­te oder Kol­le­gen am Arbeits­platz. Dis­kri­mi­nie­rung ist eine unge­recht­fer­tig­te Benach­tei­li­gung eines Arbeit­neh­mers auf­grund sei­ner per­sön­li­chen Merk­ma­le, wie zum Bei­spiel Alter, Geschlecht, Her­kunft, Reli­gi­on oder Behin­de­rung. Mob­bing und Dis­kri­mi­nie­rung kön­nen schwer­wie­gen­de Fol­gen für die Gesund­heit, die Leis­tungs­fä­hig­keit und das Selbst­wert­ge­fühl des betrof­fe­nen Arbeit­neh­mers haben.

Als Arbeit­neh­mer haben Sie ein Recht auf einen respekt­vol­len und fai­ren Umgang am Arbeits­platz. Wenn Sie Mob­bing oder Dis­kri­mi­nie­rung am Arbeits­platz erle­ben, soll­ten Sie fol­gen­de Schrit­te unternehmen:

  • Doku­men­tie­ren Sie alle Vor­fäl­le von Mob­bing oder Dis­kri­mi­nie­rung. Notie­ren Sie sich Datum, Uhr­zeit, Ort, Betei­lig­te, Inhalt und Fol­gen der Vor­fäl­le. Sam­meln Sie auch Bewei­se wie E‑Mails, Brie­fe, Fotos oder Zeugenaussagen.
  • Spre­chen Sie mit dem Mob­ber oder dem Dis­kri­mi­nie­rer und machen Sie ihm klar, dass sein Ver­hal­ten uner­wünscht und inak­zep­ta­bel ist. For­dern Sie ihn auf, sein Ver­hal­ten zu ändern oder zu unterlassen.
  • Suchen Sie sich Unter­stüt­zung bei ver­trau­ens­wür­di­gen Per­so­nen in Ihrem Umfeld. Das kön­nen zum Bei­spiel Freun­de, Fami­lie, Kol­le­gen, Betriebs­rat, Ver­trau­ens­per­son oder Betriebs­arzt sein. Tei­len Sie ihnen Ihre Situa­ti­on mit und bit­ten Sie sie um Rat oder Hilfe.
  • Wen­den Sie sich an eine inter­ne oder exter­ne Beschwer­de­stel­le in Ihrem Unter­neh­men. Das kann zum Bei­spiel der Vor­ge­setz­te, die Per­so­nal­ab­tei­lung, der Gleich­stel­lungs­be­auf­trag­te oder die Anti­dis­kri­mi­nie­rungs­stel­le sein. Schil­dern Sie ihnen Ihre Situa­ti­on und for­dern Sie sie auf, eine Lösung zu fin­den oder Maß­nah­men zu ergreifen.
  • Suchen Sie sich anwalt­li­che Unter­stüt­zung, wenn die inter­nen oder exter­nen Beschwer­de­stel­len kei­ne Abhil­fe schaf­fen oder wenn Sie recht­li­che Schrit­te ein­lei­ten wol­len. Die ibp.Kanzlei kann Ihnen hel­fen, Ihre Rech­te zu wah­ren und eine ange­mes­se­ne Ent­schä­di­gung zu erhalten.

Sie müs­sen sich nicht mit Mob­bing oder Dis­kri­mi­nie­rung am Arbeits­platz abfin­den. Sie haben das Recht, sich dage­gen zu weh­ren und eine wür­di­ge und gerech­te Behand­lung zu verlangen.

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