Arbeitsrecht für Arbeitnehmer

Arbeits­recht­li­che Maß­nah­men wie z. B. Abmah­nung, Lohn­kür­zung oder Kün­di­gung füh­ren zu einer Zäsur im Arbeits­ver­hält­nis. Vie­len Arbeit­neh­mern wird hier erst­mals bewusst, dass sie mit der Arbeit­ge­ber­sei­te nicht auf Augen­hö­he ste­hen und was für eine Bedeu­tung dem Arbeits­ver­hält­nis in ideel­ler und mate­ri­el­ler Hin­sicht zukommt.

Dabei zeigt sich: Kon­flik­te im Arbeits­le­ben sind regel­mä­ßig von hohen Emo­tio­nen beglei­tet und das Durch­set­zen von Ansprü­chen ohne die Ein­schal­tung des Rechts­we­ges ist bei die­sem exis­ten­ti­el­len The­ma die Aus­nah­me. Ansprü­che von Arbeit­neh­mern sind ohne pro­fes­sio­nel­le recht­li­che Bera­tung und ohne Rechts­weg sel­ten hin­rei­chend durchsetzbar.

Wir neh­men die Sor­gen unse­rer Man­dan­ten ernst und wid­men all unse­re Erfah­rung aus­schließ­lich Arbeitnehmerinteressen.