EU AI Act in Kraft — Was Betriebe und Betriebsräte jetzt wissen müssen — Compliance-Leitfaden

Compliance & Recht: Der EU AI Act ist seit dem 02.08.2026 in Kraft. Welche Pflichten ergeben sich für Unternehmen und welche Rolle spielt der Betriebsrat?


Am 1. August 2024 ist der EU AI Act (KI-Verordnung) in Kraft getreten. Seit dem 2. August 2026 gelten die wichtigsten Vorschriften — und damit hat sich für deutsche Unternehmen und ihre Betriebsräte einiges verändert.

Das Gesetz regelt, wie künstliche Intelligenz in der EU eingesetzt werden darf. Es unterscheidet zwischen vier Risikoklassen: unannehmbarem Risiko, hohem Risiko, begrenztem Risiko und keinem Risiko. Je höher das Risiko, desto strenger die Vorschriften.

Für Betriebe bedeutet das konkret: Wer KI-Systeme einsetzt, muss fortan transpartere und sicherere Technologien nutzen — und Betriebsräte haben bei der Einführung neuer KI-Tools Mitspracherechte.


Die vier Risikoklassen im Überblick

1. Unannehmbares Risiko — verboten

KI-Systeme, die als gesellschaftlich gefährlich eingestuft werden, sind verboten. Dazu gehören:

  • Social Scoring durch Regierungen
  • Predictive Policing zur Vorhersage von Straftaten
  • Manipulative KI, die Menschen unter Druck setzen kann
  • Emotion Recognition am Arbeitsplatz (mit wenigen Ausnahmen)

Praxisbeispiel: Ein Unternehmen wollte KI einsetzen, um die Stimmung von Beschäftigten während der Arbeit zu analysieren. Das verstoßt gegen das Verbot der emotionalen Überwachung am Arbeitsplatz.

2. Hohes Risiko — strenge Pflichten

KI-Systeme mit hohem Risiko unterliegen besonders strengen Auflagen. Dazu gehören:

  • Rekrutierungstools (CV-Screening, automatisierte Bewerbungen)
  • Personalentscheidungen (Beförderungen, Kündigungen)
  • Kreditvergabe und Bonitätsprüfungen
  • Medizinische Diagnostik
  • Justizwesen (Risikoabschätzung bei Gerichtsverfahren)

Pflichten für Unternehmen:

  • Risikobewertung vor Einführung
  • Dokumentation aller Entscheidungen
  • Menschliche Überwachung
  • Transparenzpflichten
  • Qualitätssicherung der Daten

3. Begrenztes Risiko — Transparenzplicht

Bei KI-Systemen mit begrenztem Risiko müssen Nutzer informiert werden, dass sie mit einer KI interagieren:

  • Chatbots und automatisierte Assistenten
  • Deepfakes und manipulierte Inhalte
  • Emotion Recognition (in begrenztem Rahmen)

4. Kein Risiko — keine Vorgaben

KI-Systeme ohne nachweisbares Risiko unterliegen keinen speziellen Vorschriften:

  • Spam-Filter
  • Empfehlungsalgorithmen (z.B. Netflix)
  • Simple Automatisierungstools

Was bedeutet das für Betriebe?

Immediate Pflichten (ab 02.08.2026)

  1. KI-Inventar erstellen — Welche KI-Systeme werden eingesetzt? In welcher Risikoklasse fallen sie? Wer ist verantwortlich?
  2. Dokumentation führen — Technische Spezifikationen, Trainingsdaten, Entscheidungsprozesse, Risikoanalysen
  3. Transparenz sicherstellen — Nutzer müssen über KI-Nutzung informiert werden, besonders bei Chatbots und automatisierten Entscheidungen
  4. Menschliche Überwachung etablieren — Bei Hochrisiko-KI muss ein Mensch eingreifen können. Automatische Entscheidungen dürfen nicht alleiniger Entscheidungsgrund sein.

Fristen und Übergangsfristen

  • Ab 02.08.2026: Verbote für unannehmbare Risiken in Kraft
  • Ab 02.08.2027: Pflichten für Hochrisiko-KI
  • Ab 02.08.2028: Vollständige Umsetzung aller Vorschriften

Die Rolle des Betriebsrats

Der Betriebsrat hat beim Einsatz von KI-Systemen mehrere Mitspracherechte:

§ 80 Abs. 1 BetrVG — Informationsrecht

Der Betriebsrat muss über alle geplanten Änderungen informiert werden, die den Einsatz von KI betreffen. Dazu gehören:

  • Neue KI-Systeme in der Personalverwaltung
  • Automatisierte Entscheidungsprozesse
  • Überwachungssysteme mit KI-Funktionen

§ 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG — Ordnungsregeln

Bei der Einführung von KI-Systemen, die das Verhalten der Beschäftigten überwachen oder bewerten, hat der Betriebsrat ein zwingendes Mitbestimmungsrecht.

Beispiel: Ein Unternehmen plant, KI zur Überwachung der Produktivität einzusetzen. Der Betriebsrat kann mitbestimmen, wie diese Überwachung gestaltet wird.

§ 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG — Arbeitsschutz

Wenn KI-Systeme gesundheitliche Risiken bergen (z.B. durch psychische Belastung durch Überwachung), greift das Mitbestimmungsrecht beim Arbeits- und Gesundheitsschutz.

DSGVO und KI

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt weiterhin parallel zum AI Act. Besonders relevant:

  • Automatisierte Einzelentscheidungen (Art. 22 DSGVO)
  • Recht auf Erklärung automatisierter Entscheidungen
  • Datensparsamkeit bei Trainingsdaten

Praxis-Tipps für Betriebe

  1. KI-Audit durchführen — Erstellen Sie ein Verzeichnis aller eingesetzten KI-Systeme
  2. Betriebsrat frühzeitig einbeziehen — Informieren Sie den Betriebsrat über geplante KI-Einführungen
  3. Dokumentation verbessern — Führen Sie eine Dokumentation aller KI-Systeme
  4. Schulungen anbieten — Schulen Sie Beschäftigte im Umgang mit KI-Systemen

Fazit: Chance und Herausforderung

Der EU AI Act ist kein rein technisches Gesetz — er hat erhebliche Auswirkungen auf die Arbeitswelt. Für Betriebe bedeutet er mehr Transparenz und Verantwortung. Für Betriebsräte bietet er neue Mitsprachemöglichkeiten bei der Gestaltung von KI-Systemen.

Wer jetzt handelt, kann nicht nur gesetzliche Pflichten erfüllen, sondern auch das Vertrauen der Beschäftigten stärken — durch transparente und faire KI-Nutzung.


Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen zum EU AI Act und Ihrem Betrieb wenden Sie sich bitte an eine Betriebsratsberatung oder Gewerkschaft.

Dieser Artikel wurde ursprünglich auf ibp.Magazin veröffentlicht.