Weiterbeschäftigung

Wei­ter­be­schäf­ti­gung bezeich­net die Fort­füh­rung eines Arbeits­ver­hält­nis­ses über einen Zeit­punkt hin­aus, an dem es ursprüng­lich enden soll­te oder könn­te. Dies kann ent­we­der auf einer ein­ver­nehm­li­chen Ver­trags­ver­län­ge­rung beru­hen oder auf­grund gesetz­li­cher Rege­lun­gen sowie gericht­li­cher Anord­nun­gen erfol­gen. Häu­fig spielt der Begriff eine zen­tra­le Rol­le bei Kün­di­gungs­schutz­kla­gen, wenn Arbeit­neh­mer bis zum rechts­kräf­ti­gen Abschluss des Ver­fah­rens vor­läu­fig wei­ter­ar­bei­ten möch­ten. In die­sem Kon­text dient die Wei­ter­be­schäf­ti­gung dazu, den Beschäf­ti­gungs­an­spruch des Arbeit­neh­mers trotz einer strit­ti­gen Kün­di­gung vor­erst zu wah­ren.