Urlaubsplanung

Urlaubs­pla­nung bezeich­net den Pro­zess der betrieb­li­chen Orga­ni­sa­ti­on und Koor­di­na­ti­on von Urlaubs­zei­ten der Beschäf­tig­ten unter Berück­sich­ti­gung betrieb­li­cher Erfor­der­nis­se und indi­vi­du­el­ler Urlaubs­an­sprü­che. Sie umfasst die Fest­le­gung von Fris­ten für Urlaubs­an­trä­ge, die Berück­sich­ti­gung sozia­ler Kri­te­ri­en sowie die Rege­lung von Betriebs­ur­laub oder Sperr­zei­ten. Recht­lich basiert die Urlaubs­pla­nung auf dem Bun­des­ur­laubs­ge­setz (BUrlG) und tarif­li­chen oder betrieb­li­chen Ver­ein­ba­run­gen. Eine trans­pa­ren­te und gerech­te Urlaubs­pla­nung trägt zur Plan­bar­keit für Arbeit­ge­ber und Arbeit­neh­mer bei und mini­miert Kon­flik­te im Betrieb.