Beteiligungsrechte

Betei­li­gungs­rech­te sind gesetz­lich ver­an­ker­te Rech­te des Betriebs­rats, die ihm ermög­li­chen, auf betrieb­li­che Ent­schei­dun­gen Ein­fluss zu neh­men. Sie umfas­sen ins­be­son­de­re Informations‑, Mit­wir­kungs- und Mit­be­stim­mungs­rech­te. Je nach Art und Umfang des Rechts kann der Betriebs­rat infor­miert wer­den, bera­tend tätig sein oder bestimm­ten Maß­nah­men zustim­men müs­sen. Die­se Rech­te sind im Betriebs­ver­fas­sungs­ge­setz gere­gelt und die­nen dem Schutz der Inter­es­sen der Arbeitnehmer.