Beteiligungsrechte sind gesetzlich verankerte Rechte des Betriebsrats, die ihm ermöglichen, auf betriebliche Entscheidungen Einfluss zu nehmen. Sie umfassen insbesondere Informations‑, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte. Je nach Art und Umfang des Rechts kann der Betriebsrat informiert werden, beratend tätig sein oder bestimmten Maßnahmen zustimmen müssen. Diese Rechte sind im Betriebsverfassungsgesetz geregelt und dienen dem Schutz der Interessen der Arbeitnehmer.
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Ein effektives und gerechtes Arbeitsumfeld erfordert klare Regeln und Mechanismen, die sowohl die Interessen des Arbeitgebers als auch die der Arbeitnehmer schützen. Ein zentrales Instrument hierbei sind die Beteiligungsrechte des Betriebsrats, insbesondere bei vorläufigen personellen Einzelmaßnahmen. Der § 101 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) spielt in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle. Er gibt dem Betriebsrat das Recht,…