Beschäftigtendatenschutz

Beschäf­tig­ten­da­ten­schutz bezieht sich auf die recht­li­chen Bestim­mun­gen und Maß­nah­men, die den Schutz per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten von Arbeit­neh­mern im Arbeits­ver­hält­nis gewähr­leis­ten sol­len. Dies umfasst die Erhe­bung, Ver­ar­bei­tung und Nut­zung von Daten durch den Arbeit­ge­ber. Ziel ist es, die Pri­vat­sphä­re der Beschäf­tig­ten zu wah­ren und Miss­brauch zu ver­hin­dern.